Rechte am eigenen Bild (Urheberrechte)

Rechte am BildBevor Sie an einem Fotowettbewerb teilnehmen oder einen Fotowettbewerb veranstalten, sollten Sie sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen im Umgang mit Fotografien, den so genannten Bildrechten(am eigenen Bild), vertraut machen.

Urheberrechte (Bildrechte, oder Bildrechte am eigenen Bild)

Unter den Bildrechten versteht man in erster Linie die Urheberrechte des Fotografen an seinen Fotografien. Ausserdem umfassen die Bildrechte auch die Verwertungsrechte. Zu den Verwertungsrechten gehören die Vervielfältigungsrechte, Verbreitungsrechte und Veröffentlichungsrechte. Des weiteren kann der Urheber eines Werkes das Recht auf Anerkennung der Urheberschaft einforfdern - für Fotografen ist hier in erster Linie die Nennung seines Namens bei Veröffentlichung seines Fotos wichtig.

Recht am eigenen Bild

Zu Unterscheiden von den Bildrechten des Fotografen ist das Recht am eigenen Bild. Im Gegensatz zu den oben beschriebenen Rechten betrifft das Recht am eigenen Bild betrifft Personen, die auf einem Foto zu sehen sind. Grundsätzlich kann jeder Mensch darüber bestimmen, ob und in welchem Kontext Bilder von Ihm veröffentlicht werden dürfen. Haben Sie also in einem Park ein tolles Foto von einem vorbei schlendernden Päärchen gemacht, und wollen sie mit diesem Foto etwa an einem Fotowettbewerb teilnehmen, so brauchen sie das Einverständnis der Personen, die auf dem Bild zu sehen sind.

Nutzung nur für den Wettbewerb

Nehmen Sie mit einem Foto an einem Fotowettbewerb Teil, so sollten sie darauf achten, dass Sie die Bildrechte an Ihrem Foto behalten. Es ist üblich, dass der Fotograf dem Veranstalter des Wettbewerbs die honorarfreie Verwendung seines Fotos im Rahmen des Wettbewerbs einräumt. Achten sie unbedingt darauf, dass die Nutzung nur im Zusammenhang mit dem Wettbewerb erfolgt. Abzuraten ist davon, dem Veranstalter des Wettbewerbs die ausschließlichen Nutzungsrechte einzuräumen, denn damit verlieren Sie die Möglichkeit, Ihr Foto zu einem späteren Zeitpunkt für einen anderen Zweck zu verwenden.